Wir berechnen unsere Leistungen monatlich auf der Grundlage der mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungsentgelte. Je nach Pflegestufe und Betreuungsform wird jährlich mit den Pflegekassen bzw. dem Regierungspräsidium ein Entgelt vereinbart, das sich aus den drei Bestandteilen Pflegeanteil, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie dem Investitionskostenanteil zusammensetzt.
Wir beraten Sie gern zur Höhe der entsprechenden Entgelte in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch!
Andrea Spittank, stellv. Stiftsleitung. Telefon 03578 375-400, andrea.spittank@malteser.org |